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Gastechnik AQUA SOLUT 1180 Wien

Gasüberprüfung Richtlinie GK 71

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:

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Regelmäßige Überprüfung von Gasinnenanlagen:

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Vorschriften und wichtige Prüfpunkte, Laut den „Regeln der ÖVGW für Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinien G K71 und G K72) ist die regelmäßige Überprüfung von Gasinnenanlagen/ Gasverbrauchanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Gasinnenleitungen/ Gasverbrauchsleitung, der Gaszähler sowie alle Gasgeräte in Haushalten und gewerblichen Gebäuden.

Diese Anlagen müssen mindestens alle 15 Jahre kontrolliert werden – sofern keine kürzeren Intervalle in behördlichen Vorschriften festgelegt sind.

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Wichtige Prüfpunkte bei der Gasgeräte-Wartung:

  • Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung: Überprüfung der Luftzufuhr für die Verbrennung und der ordnungsgemäßen Abgasableitung

  • Kontrolle des Geräteanschlusses: Sicherstellen, dass alle Verbindungen dicht und funktionstüchtig sind

  • Gerätezustand prüfen: Visuelle Kontrolle, z.B. des Flammenbilds, um Anzeichen von Störungen zu erkennen

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Warum ist die regelmäßige Gasprüfung wichtig?

Eine fachgerechte Kontrolle der Gasleitungen und Gasgeräte verhindert Gaslecks, erhöht die Betriebssicherheit und schützt vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Lassen Sie Ihre Gasinnenanlage regelmäßig von zertifizierten Fachbetrieben prüfen, um Risiken zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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Warum uns wählen?

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Installateur Meisterbetrieb AQUA SOLUT
Installateur Fachbetrieb AQUA SOLUT
Staatlich geprüfter Installateur AQUA SOLUT

Hier eine Übersicht:

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Zweck der Überprüfung

  • Sicherstellung der Betriebs- und Standsicherheit der Gasanlage.

  • Vermeidung von Schäden durch undichte oder fehlerhafte Gasleitungen.

  • Schutz der Bewohner und Nutzer vor möglichen Gefahren wie Gaslecks oder Explosionsrisiken.

  • Was ist zu prüfen? 

    • Steigleitung

    • Verteilungsleitung

    • Verbrauchsleitung

    • Gaszähleranlage

    • Absperreinrichtungen

    • Geräteanschlussleitungen

    • Abgasführung

    • Gasgeräteanlagen

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Wesentliche Inhalte der Richtlinie

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  1. Prüfintervalle

    • Die Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Die genauen Intervalle sind in der G K71 festgelegt und hängen von der Art der Nutzung und der Anlage ab (z. B. Haushalt, Gewerbe), private Haushalte müssen alle 15 Jahre geprüft werden.

  2. Prüfumfang
    • Sichtprüfung der Leitungen und Armaturen.

    • Dichtheitsprüfung mit geeigneten Messgeräten.

    • Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheits- und Absperreinrichtungen.

    • Dokumentation der Ergebnisse.

  3. Durchführende Personen

    • Die Überprüfung darf nur von fachkundigem und autorisiertem Personal durchgeführt werden, z. B. von Gasinstallateuren oder Sachverständigen, die gemäß den ÖVGW-Standards zertifiziert sind.

  4. Dokumentation

    • Sie erhalten einen Prüfbefund gemäß ÖVGW-Richtlinie G K71 

  5. Relevante Normen und Verweise

    • Die ÖVGW-Richtlinie G K71 ist in Verbindung mit weiteren Normen (z. B. ÖNORM EN) zu betrachten.

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Wichtige Hinweise

  • Eigentümer und Betreiber von Gasanlagen sind für die Einhaltung der Prüfpflicht verantwortlich.

  • Ein Verstoß gegen die Überprüfungspflichten kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen haben.

  • Die Gasanlage darf nur betrieben werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

AQUA SOLUT -Installationen GmbH

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Kontakt

1180 Wien. Währinger Straße 165

Telefonisch:

Fax:

Email:

+43 1 494 22 00

+43 1 494 22 00 -  99

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