AQUA SOLUT – Ihr Installateur für Gasgeräte und Gasanlagen
Wir sind Ihr Meister- Installateur für Gasthermen, Gasherde, Gasleitungen oder Heizkessel?
AQUA SOLUT ist Ihr kompetenter Partner für Installation, Wartung und Reparatur Ihrer Gasanlagen in Ihrer Nähe.
Unsere erfahrenen Techniker sind stets auf dem neuesten Stand der Gasgesetze, Gasverordnungen und Richtlinien. Regelmäßige Schulungen garantieren höchste Sicherheit und Qualität bei der Betreuung Ihrer Anlagen.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Installation von Gasanlagen: Fachgerechter Einbau von Gasthermen, Gasherden, Heizkesseln und mehr.
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Einstellung und Optimierung: Perfekte Justierung für maximale Effizienz und Sicherheit.
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Wartung und Kontrolle: Gründliche Überprüfung von Gasgeräten und Gasleitungen nach aktuellen Vorschriften.
Warum AQUA SOLUT?
✔️ Fachbetrieb mit jahrelanger Erfahrung
✔️ Schnell, sicher und zuverlässig
✔️ Individuelle Beratung und Betreuung
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot oder eine professionelle Beratung!
Service/ Wartung für die Gasthermen, wie etwa Kombithermen
Für alle Hersteller und Modelle
Bei unserer Thermenwartung in Wien legen wir großen Wert auf eine gründliche Reinigung und Überprüfung Ihrer Gastherme. Alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Heizungsanlage werden gemäß den gesetzlichen Richtlinien (ÖVGW G K71 und G K72 für die Instandhaltung von Gasanlagen) inspiziert und ordnungsgemäß gewartet. Unser Kundendienst bietet Ihnen zudem ein herausragendes Preis-Leistungsverhältnis. So wie beim Service Ihres Auto ist es wichtig die regelmäßige Wartung Ihrer Gastherme, um optimale Effizienz und Sicherheit zu gewährleisten und Defekte vorzubeugen
Damit Ihr Gasgerät einwandfrei funktioniert und maximale Effizienz bietet, ist es essenziell, die regelmäßige Wartung gemäß den Herstellerempfehlungen durchzuführen. In den meisten Fällen wird eine jährliche Wartung empfohlen, jedoch kann das gesetzliche Intervall je nach Alter und Zustand Ihrer Gastherme variieren. Zusätzlich könnte das Wartungsintervall durch vertragliche Bestimmungen, wie beispielsweise im Mietvertrag, auf ebenfalls 1 Jahr festgelegt sein.