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Gasüberprüfung Richtlinie GK 71

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:

Die wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen gemäß der ÖVGW-Richtlinie G K71 ist eine vorgeschriebene Maßnahme, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Gasanlagen sicherzustellen. Die Richtlinie G K71 der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) legt fest, wie diese Überprüfung durchzuführen ist, welche Intervalle einzuhalten sind und welche Anforderungen an die Prüfer gestellt werden.

Hier eine Übersicht:

Zweck der Überprüfung

  • Sicherstellung der Betriebs- und Standsicherheit der Gasanlage.

  • Vermeidung von Schäden durch undichte oder fehlerhafte Gasleitungen.

  • Schutz der Bewohner und Nutzer vor möglichen Gefahren wie Gaslecks oder Explosionsrisiken.

  • Was ist zu prüfen? 

    • Steigleitung

    • Verteilungsleitung

    • Verbrauchsleitung

    • Gaszähleranlage

    • Absperreinrichtungen

    • Geräteanschlussleitungen

    • Abgasführung

    • Gasgeräteanlagen

Wesentliche Inhalte der Richtlinie

  1. Prüfintervalle

    • Die Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Die genauen Intervalle sind in der G K71 festgelegt und hängen von der Art der Nutzung und der Anlage ab (z. B. Haushalt, Gewerbe), private Haushalte müssen alle 15 Jahre geprüft werden.

  2. Prüfumfang
    • Sichtprüfung der Leitungen und Armaturen.

    • Dichtheitsprüfung mit geeigneten Messgeräten.

    • Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheits- und Absperreinrichtungen.

    • Dokumentation der Ergebnisse.

  3. Durchführende Personen

    • Die Überprüfung darf nur von fachkundigem und autorisiertem Personal durchgeführt werden, z. B. von Gasinstallateuren oder Sachverständigen, die gemäß den ÖVGW-Standards zertifiziert sind.

  4. Dokumentation

    • Sie erhalten einen Prüfbefund gemäß ÖVGW-Richtlinie G K71 

  5. Relevante Normen und Verweise

    • Die ÖVGW-Richtlinie G K71 ist in Verbindung mit weiteren Normen (z. B. ÖNORM EN) zu betrachten.

Wichtige Hinweise

  • Eigentümer und Betreiber von Gasanlagen sind für die Einhaltung der Prüfpflicht verantwortlich.

  • Ein Verstoß gegen die Überprüfungspflichten kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen haben.

  • Die Gasanlage darf nur betrieben werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

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