Regelmäßige Überprüfung von Gasinnenanlagen:
Vorschriften und wichtige Prüfpunkte, Laut den „Regeln der ÖVGW für Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinien G K71 und G K72) ist die regelmäßige Überprüfung von Gasinnenanlagen/ Gasverbrauchanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Gasinnenleitungen/ Gasverbrauchsleitung, der Gaszähler sowie alle Gasgeräte in Haushalten und gewerblichen Gebäuden.
Diese Anlagen müssen mindestens alle 15 Jahre kontrolliert werden – sofern keine kürzeren Intervalle in behördlichen Vorschriften festgelegt sind.
Wichtige Prüfpunkte bei der Gasgeräte-Wartung:
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Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung: Überprüfung der Luftzufuhr für die Verbrennung und der ordnungsgemäßen Abgasableitung
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Kontrolle des Geräteanschlusses: Sicherstellen, dass alle Verbindungen dicht und funktionstüchtig sind
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Gerätezustand prüfen: Visuelle Kontrolle, z.B. des Flammenbilds, um Anzeichen von Störungen zu erkennen
Warum ist die regelmäßige Gasprüfung wichtig?
Eine fachgerechte Kontrolle der Gasleitungen und Gasgeräte verhindert Gaslecks, erhöht die Betriebssicherheit und schützt vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Lassen Sie Ihre Gasinnenanlage regelmäßig von zertifizierten Fachbetrieben prüfen, um Risiken zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Externer Link zu Gasüberprüfung: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/pruefung-gasgeraete.pdf
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Hier eine Übersicht:
Zweck der Überprüfung
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Sicherstellung der Betriebs- und Standsicherheit der Gasanlage.
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Vermeidung von Schäden durch undichte oder fehlerhafte Gasleitungen.
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Schutz der Bewohner und Nutzer vor möglichen Gefahren wie Gaslecks oder Explosionsrisiken.
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Was ist zu prüfen?
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Steigleitung
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Verteilungsleitung
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Verbrauchsleitung
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Gaszähleranlage
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Absperreinrichtungen
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Geräteanschlussleitungen
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Abgasführung
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Gasgeräteanlagen
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Wesentliche Inhalte der Richtlinie
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Prüfintervalle
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Die Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Die genauen Intervalle sind in der G K71 festgelegt und hängen von der Art der Nutzung und der Anlage ab (z. B. Haushalt, Gewerbe), private Haushalte müssen alle 15 Jahre geprüft werden.
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- Prüfumfang
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Sichtprüfung der Leitungen und Armaturen.
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Dichtheitsprüfung mit geeigneten Messgeräten.
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheits- und Absperreinrichtungen.
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Dokumentation der Ergebnisse.
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Durchführende Personen
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Die Überprüfung darf nur von fachkundigem und autorisiertem Personal durchgeführt werden, z. B. von Gasinstallateuren oder Sachverständigen, die gemäß den ÖVGW-Standards zertifiziert sind.
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Dokumentation
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Sie erhalten einen Prüfbefund gemäß ÖVGW-Richtlinie G K71
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Relevante Normen und Verweise
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Die ÖVGW-Richtlinie G K71 ist in Verbindung mit weiteren Normen (z. B. ÖNORM EN) zu betrachten.
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Wichtige Hinweise
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Eigentümer und Betreiber von Gasanlagen sind für die Einhaltung der Prüfpflicht verantwortlich.
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Ein Verstoß gegen die Überprüfungspflichten kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen haben.
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Die Gasanlage darf nur betrieben werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.