Gasüberprüfung Richtlinie GK 71
Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:
Die wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen gemäß der ÖVGW-Richtlinie G K71 ist eine vorgeschriebene Maßnahme, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Gasanlagen sicherzustellen. Die Richtlinie G K71 der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) legt fest, wie diese Überprüfung durchzuführen ist, welche Intervalle einzuhalten sind und welche Anforderungen an die Prüfer gestellt werden.
Hier eine Übersicht:
Zweck der Überprüfung
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Sicherstellung der Betriebs- und Standsicherheit der Gasanlage.
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Vermeidung von Schäden durch undichte oder fehlerhafte Gasleitungen.
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Schutz der Bewohner und Nutzer vor möglichen Gefahren wie Gaslecks oder Explosionsrisiken.
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Was ist zu prüfen?
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Steigleitung
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Verteilungsleitung
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Verbrauchsleitung
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Gaszähleranlage
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Absperreinrichtungen
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Geräteanschlussleitungen
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Abgasführung
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Gasgeräteanlagen
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Wesentliche Inhalte der Richtlinie
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Prüfintervalle
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Die Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Die genauen Intervalle sind in der G K71 festgelegt und hängen von der Art der Nutzung und der Anlage ab (z. B. Haushalt, Gewerbe), private Haushalte müssen alle 15 Jahre geprüft werden.
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- Prüfumfang
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Sichtprüfung der Leitungen und Armaturen.
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Dichtheitsprüfung mit geeigneten Messgeräten.
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheits- und Absperreinrichtungen.
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Dokumentation der Ergebnisse.
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Durchführende Personen
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Die Überprüfung darf nur von fachkundigem und autorisiertem Personal durchgeführt werden, z. B. von Gasinstallateuren oder Sachverständigen, die gemäß den ÖVGW-Standards zertifiziert sind.
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Dokumentation
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Sie erhalten einen Prüfbefund gemäß ÖVGW-Richtlinie G K71
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Relevante Normen und Verweise
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Die ÖVGW-Richtlinie G K71 ist in Verbindung mit weiteren Normen (z. B. ÖNORM EN) zu betrachten.
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Wichtige Hinweise
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Eigentümer und Betreiber von Gasanlagen sind für die Einhaltung der Prüfpflicht verantwortlich.
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Ein Verstoß gegen die Überprüfungspflichten kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen haben.
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Die Gasanlage darf nur betrieben werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.